Lohnsteuerhilfe
Lohnsteuerhilfevereine erbringen Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz und dürfen im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten und die Einkommensteuererklärung erstellen.Diese Leistungen können wir erbringen bei Einkünften aus:
- Nichtselbständiger Arbeit
- Renten und Pensionen
- Unterhaltsleistungen
- Kapitalvermögen (bis 13.000 Euro Einnamhen bei Einzelveranlagung und 26.000 Euro Einnahmen bei Zusammenveranlagung)
- Vermietung u. Verpacht (bis 13.000 Euro Einnamhen bei Einzelveranlagung und 26.000 Euro Einnahmen bei Zusammenveranlagung)
- Veräußerungsgeschäften (bis 13.000 Euro Einnamhen bei Einzelveranlagung und 26.000 Euro Einnahmen bei Zusammenveranlagung)
- Selbständigkeit
- bei steuerfreier Aufwandsentschädigung (Ehrenämter)
- steuerfreie Übungsleitertätigkeit bis 2.100,- Euro
- Nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Bereich
Außerdem unterstützen wir Sie bei:
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- Kindergeld i. S. d. EStG
- Investitionszulage für selbstgenutztes und vermietetes Wohneigentum
- Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente)
Weil Lohnsteuerhilfevereine keinen Gewinn erwirtschaften wollen, sind ihre Mitgliedsbeiträge niedrig und richten sich regelmäßig nach der Höhe des Einkommens des Mitglieds. Wer weniger verdient, arbeitslos oder Berufsanfänger ist, zahlt einen geringeren Beitrag.
Sie können mehr absetzen als Sie glauben.
Sie können mehr absetzen als Sie glauben.
Fahrtkosten
- Weg zur Arbeitsstätte
- Reisekosten
- Wege zur Einsatzstelle / Baustelle
- Fortbildung
- Berufsverbände
- Telefon
- Computer
- Doppelte Haushaltsführung
- Umzug
- Arbeitszimmer
- Renovierungskosten
- Baukosten
- Abschreibung
- Schuldzinsen
- Versicherungen
- Spenden
- Ausbildungskosten
- Kindergeld
- Betreuungsfreibetrag
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Kinderbetreuungskosten
- Krankheitskosten
- Unterhaltsleistungen
- Scheidungskosten
- Beerdigungskosten
- Zinsabschlagsteuer
- Kapitalertragsteuer
- Kontoführungsgebühren
- Depotgebühren
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Betreuungs-/Pflegekosten
- Handwerkerleistungen
Eine vollständige Aufzählung ist hier nicht darstellbar. In einer persönlichen Beratung können wir Ihre individuelle steuerliche Situation prüfen und so Ihre Steuerlast mindern.
Wussten Sie, dass.
- 500 Millionen Euro jährlich verschenkt werden, weil keine oder falsche Einkommensteuererklärungen abgegeben werden!
- nach Angaben des Bundesrechnungshofes jeder zweite Steuerbescheid fehlerhaft ist!
- Lohnsteuerhilfevereine seit über 40 Jahren die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber den Finanzämtern erfolgreich vertreten!
- 95 % der Mitglieder die Fachkompetenz der Lohnsteuerhilfe-Berater schätzen!
Mit uns können Sie Steuern sparen
- Wir prüfen Ihre persönliche steuerliche Situation,
- berechnen kurzfristig Ihr steuerliches Ergebnis,
- überprüfen Ihren Steuerbescheid
- und legen gegebenenfalls Einspruch ein
Für weitere Informationen steht unser Büro jederzeit zur Verfügung...
Sie erreichen uns ständig über unsere Kommunikationsdaten im Impressum.